Das Recht im gewerblichen Arbeits-Verhältnis. Bearb. auf Grund des bürgerlichen Gesetzbuchs, der Reichsgewerbeordnung, Verordnungen des Bundesrats und den Entscheidungen der Gewerbegerichte sowie die des Reichsgerichts.

Das Recht im gewerblichen Arbeits-Verhältnis. Bearb. auf Grund des bürgerlichen Gesetzbuchs, der Reichsgewerbeordnung, Verordnungen des Bundesrats und den Entscheidungen der Gewerbegerichte sowie die des Reichsgerichts.