Das Recht im gewerblichen Arbeits-Verhältnis. Bearb. auf Grund des bürgerlichen Gesetzbuchs, der Reichsgewerbeordnung, Verordnungen des Bundesrats und den Entscheidungen der Gewerbegerichte sowie die des Reichsgerichts.
Das Recht im gewerblichen Arbeits-Verhältnis. Bearb. auf Grund des bürgerlichen Gesetzbuchs, der Reichsgewerbeordnung, Verordnungen des Bundesrats und den Entscheidungen der Gewerbegerichte sowie die des Reichsgerichts.
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Das Recht im gewerblichen Arbe ...... sowie die des Reichsgerichts.