Die Zweite Zivilkammer des Landesgerichts Bonn hat den Bundeskanzler DR. Adenauer bei Meidung der höchstzulässigen Geld- oder Haftstrafe verurteilt, die Behauptung zu unterlassen, der Bundestagskandidat der SPD, Schroth, Solingen,habe 10000 DM für Wahlkampfzwecke aus der Sowjetzone erhalten.

Die Zweite Zivilkammer des Landesgerichts Bonn hat den Bundeskanzler DR. Adenauer bei Meidung der höchstzulässigen Geld- oder Haftstrafe verurteilt, die Behauptung zu unterlassen, der Bundestagskandidat der SPD, Schroth, Solingen,habe 10000 DM für Wahlkampfzwecke aus der Sowjetzone erhalten.