Was hat der Arbeiter vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Invaliditäts- und Altersversicherung zu thun, um der in demselben gebotenen Vortheile theilhaftig zu werden? Ratschläge für Arbeiter /Das Invalidenversicherungsgesetz /Die Arbeiterfamilie und die gesetzliche Invaliditäts- und Altersversicherung von Gebhard und Geibel /Die Invaliditäts- und Altersversicherung der Seeleute : zum Gebrauche für Seemannsämter, Rheder und Seeleute /Führer durch das Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22.6.1889 /Invalidenversicherungsgesetz vom 13 Juli 1899 /Das Reichsgeseß betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 /Fürsorge für Genesende : D.V.A.W., 50. und 51. Heft.